Heute vor 92 Jahren, am 23. März 1933, wendet sich der sozialdemokratische Parteivorsitzende Otto Wels im Deutschen Reichstag entschieden gegen das „Ermächtigungsgesetz“.

Hitler will sich vom Parlament unabhängig machen und fordert deshalb das Recht der Gesetzgebung für seine Regierung. Das „Ermächtigungsgesetz“ soll vorgeblich auf vier Jahre begrenzt sein. Es bedeutet faktisch die völlige Entmachtung des Reichstages und die Zerstörung der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung.

In seiner Rede bekennt Otto Wels sich zu den Grundsätzen des Rechtsstaats, des Parlamentarismus, der Menschlichkeit, der Freiheit und des Sozialismus.

Durch die Festnahme der meisten kommunistischen Abgeordneten, die Aberkennung ihrer Mandate sowie die absehbare Zustimmung des Zentrums und der Liberalen steht die SPD-Reichstagsfraktion alleine vor der Aufgabe, Hitlers Pläne abzulehnen.

Von den anwesenden Abgeordneten stimmen in der anschließenden namentlichen Abstimmung einzig die Mitglieder der SPD-Fraktion gegen die Vorlage, können damit die Verabschiedung jedoch nicht verhindern. Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ tritt einen Tag später in Kraft.

Otto Wels wird auf der letzten SPD-Reichskonferenz am 26. April 1933 noch einmal zum Parteivorsitzenden gewählt. Die Zerschlagung der Gewerkschaften Anfang Mai beweist ihm, dass es keinerlei Möglichkeit der legalen Opposition gegen Hitlers Regierung geben kann. Er emigriert und bekämpft als einer der Vorsitzenden der Exil-SPD (SOPADE) von Prag aus das NS-Regime. 1938 flieht Otto Wels nach Paris, wo er ein Jahr später stirbt.

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